Aktuelles

Liebe Patienten,

hier hinterlegen wir für Sie aktuelle Informationen mit Bezug auf unsere Praxis und bitten um Kenntnisnahme.

Herzliche Grüße

Ihr Dr. med. H. Wahl

Aktuelles bezüglich unserer Praxis

19.10.2023: Link -> Eltern Information COVID-19 Impfung

25.09.2023 – COVID-19 Impfempfehlung

Gesunden Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren wird eine Basisimmunität empfohlen. Diese besteht aus zwei Impfungen und einem weiteren Antigenkontakt. Dies kann eine Impfung oder eine Infektion sein. Eine jährliche Auffrischimpfung zusätzlich zu der Basisimmunität sollen erhalten: > Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf: Über 60-Jährige, Personen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohner von Pflegeeinrichtungen > Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko: medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt > Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patienten unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine COVIDImpfung selbst nicht sicher geschützt werden können. Die Auffrischimpfungen sollen bevorzugt mit Varianten-adaptierten Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils zwölf Monaten zur letzten Antigenexposition (Impfung oder Infektion) erfolgen. Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.

Auslieferung von angepasstem COVID-19-Impfstoff für 5- bis 11-Jährige verschiebt sich… Link

Epidemiologisches Bulletin 21_2023

Videosprechstunde – App – Mein Kinder- und Jugendarzt:

 

 

29.06.2023

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass in unserer Praxis eine Gesundschreibung von Kindern zur Wiederzulassung zur Gemeinschaftseinrichtung nur nach expliziter Anordnung durch das Gesundheitsamt vorgesehen ist. In der nächsten Zeile finden Sie die entsprechende ministeriale Begründung zu unserem Vorgehen. Wir bitten unsere Familien eventuell abweichende Empfehlung der Gemeinschaftseinrichtung mit dem Träger zu besprechen.

Das gleiche Schreiben ist seitens der Ministerien ebenfalls an die Schulträger wie auch direkt an die Erziehungsberechtigten verteilt worden.

Link: Kita Schreiben Ministerien

28.06.2023

FSME Impfung

Aus aktuellem Anlass hier nochmals Informationen bzgl. einer FSME Impfung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen:

Schutzimpfungs-Richtlinie: https://www.g-ba.de/richtlinien/60/

Auszug:

§ 11 Voraussetzungen, Art und Umfang des Leistungsanspruches für Schutzimpfungen:

1) Versicherte haben Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss auf der Grundlage der Empfehlungen der STIKO in Anlage 1 zu dieser Richtlinie aufgenommen wurden

2) Versicherte haben nur dann Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen nach Absatz 1, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos durch einen Auslandsaufenthalt indiziert sind, wenn – der Auslandsaufenthalt beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt ist, oder – entsprechend den Hinweisen in Anlage 1 zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ein besonderes Interesse daran besteht, der Einschleppung einer übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland vorzubeugen.

Zusätzlich besteht im Saarland eine Sondervereinbarung: download_saarländischimpfempfehlung

19.04.2023

Lieferengpässe – InfectoPharm zu Gründen, Maßnahmen und der Perspektive

https://www.infectopharm.com/unternehmen/news-presse/lieferengpaesse/

28.03.2023

Guten Morgen! Heute Dienstag, den 28.03.2023 können wir unser Telefon wegen Personalmangel nicht besetzten. Ausnahmsweise bieten wir eine „offene Sprechstunde“ für akute Beschwerden ab 11:30 an.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. H. Wahl

02.03.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 01.03.2023 legen wir vermehrt Wert auf unser ursprüngliches Email-Konzept, das lediglich eine Terminvereinbarung von längerfristigen Terminen, also Terminen, die mindestens eine Woche im Voraus liegen sollten, vorsah.

Alle anderen Anfragen, einschließlich der Anfrage von Akutterminen, Rezepten, Krankschreibungen etc. können aufgrund des hohen Aufkommens und der geringen Personalressourcen von uns nicht (mehr) geleistet werden.

Für individuelle Vereinbarungen aufgrund besonderer Umstände wird es zukünftig sowohl eine eigene Email Adresse, als auch ein Einverständnisformular geben. Für diesbezügliche Details sprechen Sie uns bitte persönlich an.

Vielen Dank für Ihr Verständnis,

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. H. Wahl

 

21.12.2022

„Wir brauchen keine klugen Ratschläge von Menschen, die pünktlich Feierabend machen können“

Berlin – Infolge der aktuellen Grippewelle sind die Arztpraxen zurzeit noch voller als sonst zu dieser Jahreszeit. In dieser Situation appelliert der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, an die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, ihre Praxen auch nach 18 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen zu öffnen, um Kinderkliniken zu entlasten.

Im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) erklärt die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer (BÄK), Ellen Lundershausen, weshalb dieser Appell mehr als unangemessen ist.

Fünf Fragen an Ellen Lundershausen, Bundesärztekammer

Deutsches Ärzteblatt: Frau Dr. Lundershausen, wie bewerten Sie die Äußerungen von Herrn Dedy?
Ellen Lundershausen: Diese Äußerungen sind dreist. Sie zeugen auch nicht von besonders viel Wissen über den Alltag von Ärztinnen und Ärzten. Denn natürlich arbeiten wir jetzt schon, bis wir alle unsere akut erkrankten Patienten versorgt haben – ganz egal, welche Öffnungszeiten auf unserem Praxisschild stehen. Und wir arbeiten hart, um diese Versorgung zu leisten. Am Ende eines anstrengenden Arbeitstages freuen wir uns, wenn unsere Arbeit auch wertgeschätzt wird. Was wir dann ganz sicher nicht lesen wollen, sind kluge Ratschläge von Menschen, die pünktlich Feierabend machen können – und die sich offensichtlich nicht mit unserer Arbeit auskennen. Denn zu der Arbeit in den Praxen kommen ja zum Beispiel auch noch Bereitschaftsdienste hinzu.

Außerdem ärgert mich, dass in dieser Äußerung mitschwingt, Klinikärztinnen und -ärzte würden mehr arbeiten als niedergelassene. So ähnlich klang das ja auch schon während der Coronapandemie an. Auch das zeugt nicht gerade von einer Kenntnis des Arztberufs. Denn wir Ärztinnen und Ärzte versorgen unsere Patientinnen und Patienten alle so gut, wie es uns möglich ist. Und dafür arbeiten wir nicht selten über unsere Grenzen hinaus – gerade in schwierigen Zeiten wie diesen. Das hat aber nichts damit zu tun, ob wir in einem Krankenhaus oder in einer Praxis arbeiten.

DÄ: Zu dieser Jahreszeit sind die Arztpraxen ja oft besonders voll. Ist es in diesem Jahr schlimmer als sonst?
Lundershausen: Ja. Nach vielen Gesprächen mit Ärztinnen und Ärzten habe ich den Eindruck, dass die Praxen in diesem Winter noch voller sind als sonst. Dazu kommt in diesem Jahr, dass Ärztinnen und Ärzte und das med. Personal selbst häufig erkrankt sind. Und dass es bei vielen Arzneimitteln Lieferengpässe gibt.

DÄ: Was kann denn die Politik tun, um Ärztinnen und Ärzte zu entlasten?
Lundershausen: Wir sind jetzt mitten in einer Grippewelle. Daran kann auch die Politik nichts ändern. Aber sie kann der Ärzteschaft mehr Wertschätzung entgegenbringen. Und sie kann die Zahl der Medizinstudienplätze erhöhen und Anreize setzen, damit auch die Zahl der Ausbildungsplätze in der Pflege erhöht wird. Abgesehen davon müssen wir uns alle grundsätzlich Gedanken darüber machen, wie man das System in den kommenden Jahren entlasten kann. Denn das ist angesichts des demografischen Wandels dringend notwendig.

DÄ: Was muss sich am Gesundheitssystem ändern?
Lundershausen: Wir wissen, dass wir in den kommenden Jahren mit weniger Ärztinnen und Ärzten mehr Patienten behandeln müssen. Das wird nur funktionieren, wenn wir etwas im System verändern. Was die Politik in diesem Zusammenhang tun kann, ist, den Bürgerinnen und Bürgern nicht ständig das Versprechen zu geben, dass sie weiterhin alle ärztlichen Leistungen erhalten werden, die sie sich wünschen. Denn das wird nicht möglich sein. Wir stehen jetzt auch im ambulanten Bereich vor der Aufgabe – ähnlich wie in der Notfallversorgung –, die wirklich kranken Patientinnen und Patienten von denjenigen zu unterscheiden, die nicht unbedingt einen Arzt sehen müssen.

DÄ: Wie kann das gelingen?
Lundershausen: Das kann nur gelingen, wenn man die Gesundheitskompetenz der Menschen verbessert. Wenn man einen Schnupfen hat, braucht man nicht zum Arzt zu gehen. Etwas anderes ist es bei einer richtigen Grippe mit Fieber. Damit muss man zum Arzt gehen. Wir hätten viel erreicht, wenn wir den Bürgerinnen und Bürgern verständlich machen könnten, wann sie in Zukunft die zunehmend kostbarer werdende Arztzeit in Anspruch nehmen sollten – und wann nicht. Das hat übrigens auch mit Versorgungs­qualität zu tun. Wir Ärztinnen und Ärzte wollen uns Zeit für die Patienten nehmen, die wirklich krank sind. Und nur, wenn wir uns diese Zeit nehmen können, können wir auch eine gute Behandlungsqualität erbringen.

In Thüringen haben wir in diesem Zusammenhang jetzt ein Merkblatt herausgegeben, in dem wir die Patientinnen und Patienten darum bitten, den Bereitschafts- und Notdienst in diesem Winter nur zu rufen, wenn wirklich auch ein Notfall vorliegt und der Patient sich nicht selbst zu helfen weiß. © fos/aerzteblatt.de

 

06.12.2022

Liebe Familien,
aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass wir über Email-Kontakt nur Termin- und Rezeptanfragen bearbeiten können. Wir benötigen hierfür in der Regel eine Bearbeitungszeit von 48 Stunden. Diese Informationen haben wir auch so, seit Beginn dieses Angebotes, auf unserer Webseite veröffentlicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. H. Wahl

02.01.2023

https://www.bvkj.de/politik-und-presse/nachrichten/290-2023-01-02-berufsverband-der-kinder-und-jugendaerzte-kritisiert-lauterbachs-massnahmen-fuer-ueberlastete-paediatrische-praxen-und-kinderkliniken

02.01.2023 Pressemitteilung Köln

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte kritisiert Lauterbachs Maßnahmen für überlastete pädiatrische Praxen und Kinderkliniken

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte kritisiert Lauterbachs Maßnahmen für überlastete pädiatrische Praxen und Kinderkliniken

Die Situation der Kinderkliniken und vor allem der ambulanten Kinder- und Jugendarztpraxen in Deutschland spitzt sich mit jedem Tag mehr zu. Kinderkliniken weisen Patient*innen wegen Überbelegung ab, Praxen verhängen Aufnahmestopps. Kinderkliniken und vor allem Kinder- und Jugendarztpraxen arbeiten am Limit. Ein Grund dafür ist die derzeitige Welle von Infekten der oberen Luftwege.

Die Infektwelle ist aber nicht der eigentliche Grund für die katastrophale Lage, so Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ): „Die derzeitige Situation war zu erwarten. Und die Politik nimmt sie nicht nur billigend in Kauf, sie hat sie vielmehr mitverursacht, indem sie die Pädiatrie seit Jahren aushungert. 80 Prozent der Kliniken mussten in den letzten Jahren die Zahl ihrer Betten reduzieren, sogar im Intensivbereich. In unseren Praxen müssen wir daher zunehmend schwer kranke und chronisch kranke Kinder und Jugendliche mitversorgen. Wir müssen außerdem eine wachsende Zahl von Patient*innen medizinisch betreuen, denn die Zahl der Geburten hat in den letzten Jahren zugenommen, ebenfalls die Zahl der Kinder aus Flüchtlingsfamilien. Wir haben es heute auch nicht mehr nur mit Infektionskrankheiten zu tun, sondern mit den sogenannten neuen Krankheiten, also vor allem mit Übergewicht und sozial bedingten Entwicklungsstörungen, die einen hohen Beratungsaufwand erfordern. Wir arbeiten also auch ohne die derzeitige Infektwelle bereits am Limit.“

Dem Gesundheitsminister mangelt es an praktikablen Konzepten

„In dieser Situation fällt dem Gesundheitsminister nichts anderes ein, als Eltern zu raten, Vorsorgeuntersuchungen für wenige Wochen zu verschieben, um Praxen in der Infektwelle zu entlasten. Weiterhin schlägt er vor, Personal aus Erwachsenenstationen auf Kinderstationen zu entsenden. Viele Kinder haben unter dem pandemiebedingten Lockdown von Kitas, Schulen und Sportvereinen schwer gelitten und psychische Auffälligkeiten und Entwicklungsstörungen entwickelt. Diese werden oft in den Vorsorgeuntersuchungen erstmals diagnostiziert. Wenn der Minister jetzt rät, Vorsorgen zu verschieben, bleiben psychische Auffälligkeiten und Entwicklungsverzögerungen unbehandelt und können chronisch werden. Ebenso absurd und gefährlich ist auch die Idee, Pflegende ohne Erfahrung auf Kinderstationen abzukommandieren und gleichzeitig die Personaluntergrenzen aufzuheben. Dadurch werden fachfremde Kräfte in Akkordarbeit schwer kranke Frühgeborene, Säuglinge, Kleinkinder und Jugendliche versorgen: ein Desaster! Eines vor dem wir im Übrigen schon gewarnt haben, als durch die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung die Kinderkrankenpflege systematisch ausgehöhlt wurde.“

Um die überfüllten Kinder- und Jugendarztpraxen zu entlasten, schlägt Gesundheitsminister Lauterbach vor, dass Eltern ihre Kinder telefonisch krankschreiben lassen sollen. Ein Vorschlag, der auf Kosten der niedergelassenen Pädiater*innen geht. „Seit Kurzem ist uns das Honorar für telefonische Beratung gestrichen worden“, erklärt Präsident Fischbach. „Wir sollen hier also eine weitere Gratis-Leistung erbringen. Das wirkt auf uns, als wolle der Minister unsere Praxen mit allen Mitteln herunterwirtschaften. Schon seit Jahren sind die pädiatrischen Praxen vollkommen unterfinanziert und auf die geplante Abschaffung der Budgetierung, die uns die Ampelkoalition versprochen hat, warten wir immer noch vergeblich.“

21.10.2022

Unsere Praxis ist vom 24.10.2022 bis einschließlich 03.11.2022 wegen Urlaub geschlossen.  Ab Freitag, den 04.11.2022, stehen wir Ihnen wieder persönlich und über E-Mail zur Verfügung. Wir wünschen allen Familien schöne Herbstferien!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Praxisteam Ihrer Kinderarztpraxis Dr. med. H. Wahl

Vertretung:

Am Wochenende, am Feiertag sowie am Brückentag wenden Sie sich bitte an die 116 117 oder aber an die Bereitschaftsdienstpraxis für Kinder und Jugendliche am Klinikum Saarbrücken. Unsere Vertretung übernehmen an den anderen Tagen die folgenden Praxen: 24.10-03.11: Dr. med. K. Neumeier-Schmitt: Elsässer Str. 95, 66271 Kleinblittersdorf,  06805 22374; 24.10-29.10: Dr. med. R. Klein: Mainzer Str. 16, 66111 Sbr., 0681 36664; 24.10-02.11: Dr. med. A. Benn Lembert: Bahnhofstr. 76-78, 66111 Sbr., 0681 84493000; 31.10-03.11: Dr. med. L. Berndt: Eschbergerweg 1, 66121 Sbr.  0681 98833744; 24.10-29.10: Hr. B. Ulrich: Feldmannstr. 70, 66119 Sbr., 0681 71128; 03.11: Dr. med. M. Alt: Dudweilerstr. 1, 66111 Sbr. 0681 33696; 03.11: Fr. U. Danner-Baltes: Heidenkopferdell 6, 66123 Sbr., 0681 6850800

24.09.2022

Aktuelle STIKO-Empfehlung – FAQs

15.09.2022 – COVID-19 Impfungen – BA.4/BA.5 angepasst

Liebe Familien,
bis zum 20.09.2022 können angepasste COVID-19 Impfungen als Auffrischungsimpfungen für grundimmunisierte Personen ab 12 Jahren erstmalig bestellt werden. Eine STIKO-Empfehlung steht noch aus. Um besser planen zu können, möchten wir impfinteressierte Personen darum bitten, uns unter info@kinderarzt-saarbruecken.de und der Betreffzeile COVID-19 Impfungen BA.4/BA.5 eine kurze Nachricht zu schicken.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. H. Wahl

Zitiert aus dem Ärzteblatt (Deutsches Ärzteblatt | Jg. 119 | Heft 35–36 | 5. September 2022):

Autorinen: Dr. med. Kerstin Kling, Vanessa Piechotta, PhD Health Sciences, Geschäftsstelle der STIKO am Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin

Anmerkung meinerseits: Der Artikel wurde vor Zulassung des BA.4/BA.5 angepassten Impfstoffs verfasst.

Auffrischung der COVID-19-Impfung

Die Ständige Impfkommission empfiehlt nun auch 60- bis 69-Jährigen eine weitere Auffrischimpfung. Ebenso sollen Menschen ab 5 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe einen weiteren Booster erhalten. Weiterhin gibt es Aktualisierungen zur Präexpositionsprophylaxe.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre aktualisierte Impfempfehlung am 18. August 2022 publiziert (1). Das primäre Ziel ist es, besonders gefährdete Personen noch besser vor schweren COVID-19-Verläufen und COVID-19-bedingten Todesfällen zu schützen. Danach sollen nun auch Personen im Alter von 60–69 Jahren sowie Personen ab 5 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung eine weitere Auffrischimpfung erhalten. Erkrankungen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf wurden bereits von der STIKO zu Beginn der Pandemie definiert. Dazu zählen chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (inklusive Asthma bronchiale und COPD), chronische Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, der Leber und der Niere, chronische neurologische Erkrankungen, Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen, angeborene oder erworbene Immundefizienz (inklusive neoplastische Krankheiten). Für die praktische Implementierung können sich Kolleginnen und Kollegen an den Indikationen zur Impfung gegen die saisonale Influenza orientieren. Bei Personen mit entsprechenden Indikationen können Impfstoffe gegen beide Erkrankungen gleichzeitig verabreicht werden, möglichst an verschiedenen Armen.

Die Empfehlung gilt für Personen, die bislang drei immunologische Ereignisse hatten – also etwa eine Grundimmunisierung plus erste Auffrischimpfung oder eine Grundimmunisierung plus SARS-CoV-2- Infektion – und bei denen das letzte dieser Ereignisse länger als 6 Monate zurückliegt. Unter Berücksichtigung der durch die STIKO

definierten Abstände gelten eine SARS-CoV-2-Infektion und eine Impfstoffdosis gegen COVID-19 als gleichwertige und unabhängige immunologische Ereignisse. Die weitere Auffrischimpfung soll im Mindestabstand von 6 Monaten zum letzten Ereignis erfolgen. Der Ab- stand kann in begründeten Einzelfällen auf 4 Monate reduziert werden.

Mit den derzeit verfügbaren Impfstoffen wird weiterhin ein sehr hoher Schutz gegen schwere COVID-19-Verläufe erzielt. Es ist daher nicht empfohlen, auf einen angepassten Impfstoff zu warten und eine indizierte Impfung zu verschieben. Sobald variantenadaptierte Impfstoffe zugelassen und verfügbar sind, wird die STIKO die Evidenz prüfen und weitere Empfehlungen aussprechen.

Kein 2. Booster unter 60

Für Personen < 60 Jahren ohne be- kannte Risikofaktoren für einen schweren Verlauf empfiehlt die STIKO vorerst keine weitere Auffrischimpfung. Denn nach aktuellem Kenntnisstand wird aufgrund des geringen Risikos für schwere COVID-19-Verläufe und des bereits hohen Schutzes durch eine 1. Auffrischimpfung kein nennenswerter Zusatznutzen durch eine weitere Impfstoffdosis erreicht.

Die STIKO empfiehlt jedoch bei immundefizienten Personen unverändert die Impfung gegen COVID-19, auch wenn diese in Abhängigkeit von der Schwere der Immundefizienz in vielen Fällen nur eingeschränkt wirksam ist und gegebenenfalls zusätzliche Impfstoffdosen notwendig sind.

Darüber hinaus empfiehlt sie nunmehr eine SARS-CoV-2-Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP). Diese Empfehlung bezieht sich auf

die Gabe der beiden SARS-CoV-2- neutralisierenden monoklonalen Antikörper Tixagevimab und Cilgavimab (Evusheld®) in einer Dosierung von 300 mg/300 mg (Cave: off-label) ab einem Alter ≥ 12 Jahren und einem Gewicht > 40 kg für folgende Personengruppen:

● Immundefiziente Personen, bei denen zu erwarten ist, dass eine schützende Immunantwort auch nach mehreren Impfstoffdosen ausbleiben wird

● Personen mit nachgewiesener fehlender Serokonversion nach einer Immunisierung mit COVID- 19-Impfstoffen gemäß aktuellen STIKO-Empfehlungen und die ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben

● Personen, bei denen Impfun- gen gegen COVID-19 mit keinem der aktuell zugelassenen Impfstoffe aufgrund von Kontraindikationen durchgeführt werden können und bei denen gleichzeitig Risikofaktoren für einen schweren Verlauf von COVID-19 vorliegen

Hintergrund der STIKO-Empfehlung ist das erhöhte Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei Personen mit Immundefizienz. Gleiches gilt auch für Personen mit einem hohen Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf und fehlender Serokonversion sowie Personen, bei denen keine Impfung aufgrund von Kontraindikationen möglich ist.

Die Autorinnen erklären, dass keine Interessenkonflikte vorliegen. Der Artikel unterliegt keinem Peer-Review.

Literatur: 1. Beschluss der STIKO zur 21. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung Epid Bull 2022;33:3–19 | DOI 10.25646/10412.

11.09.2022

Update Grippeschutzimpfung und Vorgehen: https://www.kinderarzt-saarbruecken.de/influenza-grippe/

Update COVID-19 Schutzimpfungen: Wir impfen weiterhin nach STIKO Impfempfehlung. Zur Zeit gibt es noch keine Empfehlungen bezüglich die angepassten Impfstoffen. Sobald es hier Änderungen gibt werden wir informieren.

06.08.2022

Die Praxis ist vom 08.08.2022 bis zum 26.08.2022 geschlossen.

Unsere Vertretung wurde mit den folgenden Kolleginnen und Kollegen für die angegebenen Zeiträume wie folgt abgesprochen:

Frau Dr. med. A. Benn-Lembert: 08.08.22-12.08.22, Tel.: 0681 84493000

Frau U. Danner-Baltes: 08.08.22-26.08.22, Tel.: 0681 6850800

Frau Dr. med. K. Neumeier-Schmitt: 08.08.22-26.08.22, Tel.: 06805 22374

Frau Dr. med. L. Berndt: 16.08.22-22.08.22, Tel.: 0681 98833744

Herr Dr. med. R. Klein: 16.08.22-26.08.22, Tel.: 0681 36664

Wir wünschen allen Familien eine schöne Ferienzeit!

03.06.2022 Personalsituation

Liebe Familien,

unsere Personalsituation hat sich entspannt. Auch war es uns möglich ab 01.07.2022 eine neue Mitarbeiterin zu gewinnen. Wir freuen uns über diese Verstärkung unseres Teams und gehen wieder zu unserem regulären Praxismodus über. Bitte beachten Sie dennoch, aus gegebenem Anlass, dass eine Vorstellung ohne vorherige Terminvereinbarung in unserer Praxis nicht mehr vorgesehen ist. Wir haben uns über sehr viel positive Rückmeldungen bezüglich der Reduktion der Wartezeiten in der Praxis und unseres Hygienemanagements (strikte Trennung von gesunden und kranken Kindern) freuen dürfen, so dass wir nicht mehr planen, zu einer offenen Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung zurück zu kehren. Ich danke Ihnen diesbezüglich für Ihr Verständnis. Bitte nutzen Sie in Zukunft auch vermehrt das Angebot einer Videosprechstunde! Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass wir Ihnen bei einfachen Erkrankungen, die nicht notwendigerweise ärztliche Expertise aber dennoch ärztliche Leistung (z.B. Kinderkrankenscheine) benötigen, so auf unkomplizierten Weg helfen können. Bitte vereinbaren Sie auch hier telefonisch einen Termin. Es ist uns bekannt, dass unsere telefonische Erreichbarkeit, insbesondere zu Stoßzeiten, eingeschränkt sein kann. Bitte seien Sie hier geduldig: mein Team besetzt ständig das Telefon und informiert Sie individuell und qualitativ hochwertig. Dies benötigt seine Zeit. Zeigen Sie Verständnis! Dafür danke ich Ihnen sehr,

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. H. Wahl

28.04.2022

Personelle Ausnahmesituation

Liebe Familien,

aufgrund anstehender Veränderung innerhalb unseres Praxisteams erwarten wir ab dem 01.07.2022 eine Ausnahmesituation in unserer Praxis, auf die wir bereits hinweisen möchten und auf die wir uns organisatorisch vorbereiten müssen. Wie Ihnen möglicherweise bekannt ist, ist der Arbeitsmarkt für qualifiziertes Praxispersonal „wie leergefegt“. Ich gehe daher davon aus, dass wir aufgrund von Personalmangel unser Leistungsangebot verringern müssen. Als erster Schrit werden wir ab sofort keine Neupatienten, mit Ausnahme von Geschwisterkindern, annehmen. Ich werde fortlaufend informieren und hoffe jetzt und zukünftig auf Ihr Verständnis. Bewerbungen qualifizierter Mitarbeiter nehme ich ab sofort gerne entgegen. Eine Ausschreibung wird zeitnah erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. H. Wahl

03.02.2022

Empfehlung zur 2. Auffrischimpfung für besonders gesundheitlich gefährdete bzw. exponierte Personengruppen:

Die STIKO empfiehlt eine 2. Auffrischimpfung für Menschen ab 70 Jahren, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem PatientInnen- und BewohnerInnenkontakt). Die 2. Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die 2. Auffrischimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten.

01.02.2022

Allgemeine Quarantäneregelungen

Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und zum Kinderkrankengeld

Musterbescheinigung: Nachweis über Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagespflege/Schule bei Beantragung von Kinderkrankengeld: 20210120-musterbescheinigung-data

20.01.2022

Aktuelle STIKO Empfehlung vom 20.01.2022

13.01.2022 – 14:00

Stiko empfiehlt Booster-Impfung für alle 12- bis 17-Jährigen. Gründe für die neue Empfehlung seien die Verbreitung der Omikron-Variante und die befürchteten Konsequenzen für das Gesundheitssystem. Die Booster-Impfung soll demnach in einem Mindestabstand von 3 Monaten zur vorangegangenen Impfung verabreicht werden. Verwendet werden soll der Impfstoff von Biontech/Pfizer in der altersentsprechenden Dosierung.

Die STIKO weist darauf hin, dass die Datenlage zur Effektivität und zur Sicherheit der Auffrischimpfung bei 12- bis 17-Jährigen noch limitiert ist. Das Risiko für schwere Impfnebenwirkungen wird jedoch als sehr gering eingeschätzt; es sind Impfreaktionen zu erwarten wie nach der 2. Impfstoffdosis bzw. der Auffrischimpfung bei 18-25-Jährigen.

Link zur Pressemitteilung hier.

09.01.2021

Offener Brief – Kinder gehören in die Schule!

08.01.2021

Der SPIEGEL: Kaum Impfnebenwirkungen bei Fünf- bis Elfjährigen…

COVID-19 vaccine safety updates: Primary series in children and adolescents ages 5–11 and 12–15 years, and booster doses in adolescents ages 16–24 years

05.01.2022

Je mehr Daten gesammelt werden, desto weniger Bedenken bestehen gegen die Impfung von Kindern der Altersgruppe 5-11 Jahre. Ich halte es für wahrscheinlich, dass es möglicherweise bald eine allgemeine Impfempfehlung der STIKO für diese Altersgruppe geben könnte.

COVID Vaccines Rarely Lead to Serious Problems in Ages 5-11, CDC Says:

https://www.medscape.com/viewarticle/965828?spon=9&uac=138001MJ&impID=3924303&sso=true&faf=1&src=WNL_mdpls_220104_mscpedit_peds

COVID-19 Vaccine Safety in Children Aged 5–11 Years — United States, November 3–December 19, 2021

04.01.2022

Auf Grund einer unbürokratischen Unterstützung durch das saarländische Gesundheitsministerium sind wir nunmehr in der Lage, unsere Zweit-Impftermine zu halten und weiterhin Erst- und Zweitimpfungen für Kinder und Jugendliche >12 Jahre sowie Erwachsene anzubieten.

31.12.2021

Mit Dank an Dr.med. Benedikt Brixius für die außerordentlich gute kollegiale Zusammenarbeit:

https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/landespolitik/booster-impfung-ab-12-jahren-im-saarland-kinder-und-jugendaerzte-frustriert_aid-64950945

https://www.sr-mediathek.de/index.php?seite=7&id=111099

30.12.2021 14:40

Nach derzeitigem Stand können wir die für nächsten Donnerstag vereinbarten Termine zusagen, bei den für Dienstag vereinbarten Terminen besteht noch Unsicherheit. Die betroffenen Personen werden unserseits kontaktiert werden.

01.01.2021: Aufgrund guter kollegialer Zusammenarbeit können wir nunmehr, auch ohne die beim Gesundheitsministerium angefragte Hilfe (Anfrage blieb unbeantwortet), unsere Impftermine nächste Woche halten. Ob wir weitere Booster-Impf-Termine für Personen >18 Jahre und Erst-Impf-Termine für Erwachsene, sowie Kinder- und Jugendliche >12 Jahre anbieten werden können, wird sich nächste Woche herausstellen.

30.12.2021

Aus aktuellem Anlass: Wir boostern keine Jugendliche in unserer Praxis! Dazu würde uns zunächst vor allem der Impfstoff (wegen des Mangels an Impfstoff wissen wir noch nicht einmal, ob wir unsere versprochenen Zweit-Impfung Termine halten können) und die Zeit fehlen (wir sind noch sowohl mit Erwachsenen und Jugendlichen Erst- und Zweit-Impfungen, wie auch mit Kinder-Impfungen beschäftigt), sowie nicht zuletzt, die wissenschaftliche Begründung. Bitte wenden Sie sich daher ans Impfzentrum, wo genügend Impfstoff für die Boosterungen vorhanden zu sein scheint (wenden Sie sich bitte an Frau Bachmann, wenn Sie Fragen haben, warum in den Kinderarztpraxen nicht genügend Impfstoff von der Firma BioNTech/Pfizer für Erst- und Zweitimpfungen zur Verfügung steht, aber in den Impfzentren für die Booster-Impfung von Jugendlichen wohl schon… ), wo Sie auch über den „off-label use“ der Booster-Impfung bei Jugendlichen einschließlich der derzeit unklaren Häufigkeit von Nebenwirkungen (da keine Daten in Bezug auf die Boosterung verfügbar sind) sowie die nicht STIKO-konforme Vorgehensweise aufgeklärt werden.

30.12-2021 8:47 Uhr Ganz aktuell: Unsere Apotheke informiert uns, dass wir für nächste Woche 1 Viole BNT-Impfstoff (6 Dosen) erhalten werden. Wir haben insgesamt bei Jugendlichen 24 Zweit-Impfungen geplant. Wir können unsere Termine wahrscheinlich nicht halten. Wir versuchen unser Bestes, u.U. über Tausch unter Kollegen oder Kontakt zu anderen Apotheken, mehr Impfstoff zur erhalten. Aber Hauptsache, das Land impft die Booster-Impfungen für Kinder- und Jugendliche im Impfzentrum…

27.12.2021

https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/long_covid_kinder_impfung_100.html

23.2021

Omicron infection is up to 45% less likely to lead to a hospital stay than Delta infection, according to a breakthrough analysis of British patients published last night.

Researchers at Imperial College, London, said that previously infected patients enjoy a significantly reduced risk of hospitalisation against the new strain of COVID – but that the level of protection from vaccines remains uncertain.

The findings come from an analysis of all the UK cases of infection identified by PCR testing in the first two weeks of this month. This included 56,000 cases of Omicron and 269,000 cases of Delta.

22.12.2021

MPK Beschluss 21122021

21.12.2021

Gesundheitsministerium informiert über Quarantäneregelungen bei positivem PCR-Test

Erste Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung zu COVID-19 Einordnung und Konsequenzen der Omikronwelle

Gesundheitsministerin ruft Bevölkerung zur Booster-Impfung auf – Impftempo mit Blick auf Omikron muss weiter erhöht werden

Der Spiegel: Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt Auffrischimpfungen wegen der Omikron-Variante des Coronavirus bereits nach mindestens drei statt nach sechs Monaten. Die Empfehlung zum verkürzten Impfabstand gelte ab sofort für Erwachsene, teilte das Gremium am Dienstag mit. Sie ziele ab auf einen verbesserten Schutz vor schweren, durch Omikron hervorgerufenen Erkrankungen in der Bevölkerung und auf eine verminderte Übertragung der Variante. Es sei damit zu rechnen, dass Omikron das Infektionsgeschehen hierzulande »innerhalb kürzester Zeit« bestimmen werde.

STIKO 21122021

Wissenschaftliche Begründung der STIKO zur Empfehlung der Impfung gegen COVID-19 bei Kindern im Alter von 5 – 11 Jahren

Faktenblatt COVID-19-Impfung Kinder und Jugendliche

Änderungsdatum 17.12.2021 17:00 Uhr

COVID-19 Impfungen – Derzeit verwendeter Impfstoff in unserer Praxis: COMIRNATY von BioNTech/Pfizer

Bei Interesse an einer Erwachsenen-Booster-Impfung buchen Sie bitte entweder einen freien Termin über unsere Buchungsseite oben rechts oder, falls dort keine freien Termine zur Verfügung stehen, schreiben Sie bitte mit dem Vermerk „Booster-Impfung“ und Ihren Kontaktdetails (Telefon-Nr.) sowie dem Datum Ihrer letzten Impfung an: info@kinderarzt-saarbruecken.de. Wir „boostern“ alle Erwachsene >18 Jahre.

Bei Interesse an einer STIKO-konformen SARS-CoV2-Impfung für Ihr Kind oder eine/n Jugendliche/n buchen Sie bitte ab sofort einen verfügbaren Termin über unsere Buchungsseite.

14.12.2021

Seit heute sind wir teilnehmende Praxis bei dem Projekt „feverapp“. Den entsprechende Code erhalten Sie auf Nachfrage in unserer Praxis. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.feverapp.de/

Wegen aktueller Vorkommnisse möchte ich hier öffentlich klarstellen, dass mein Praxisteam und ich aufgrund unseren STIKO-konformen Impfangeboten keinerlei Beschimpfungen, weder über Email noch über TELEFON, akzeptieren werden. Jegliche Aggressionen gegenüber uns werden zur Anzeige gebracht.

12.12.2021

Brief an die saarländischen Eltern und Sorgeberechtigten zur Impfung von Kindern zwischen 5 und 11 Jahren mit ComirnatyTM

Pressemitteilung der STIKO zur COVID-19-Impfempfehlung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren (9.12.2021)

COVID-19-Kinderimpfstoff_Comirnaty_Infoblatt

FACHINFORMATION Comirnaty Kinder

09.12.2021 – Persönliche Einschätzung der unten stehenden STIKO Empfehlung

Ein ärztliche Aufklärung sollte Informationen über die zu verhütende Krankheit, den Nutzen der Impfung, die Kontraindikationen, die Durchführung der Impfung und Dauer und Beginn des Impfschutzes sowie typische (spezifische) Nebenwirkungen und Komplikationen beinhalten. Da, wie unten geschrieben, das Risiko seltener Nebenwirkungen der Impfung auf Grund der eingeschränkten Datenlage derzeit nicht eingeschätzt werden kann, bin ich hier in meiner ärztlichen Aufklärung eingeschränkt: Über etwas, das nicht bekannt ist, kann ich nur insofern aufklären, als dass ich das Fehlen dieses Wissens offen kommuniziere, was ich hiermit tue. Bei Kindern ohne Vorerkrankungen, die per se einen leichten Verlauf der Erkrankung zu erwarten haben, wiegt dieses „Nicht-Wissen“ schwerer, als bei Kindern, die aufgrund von Vorerkrankungen ein per se höheres Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf haben. Daher empfiehlt die STIKO in diesem Fall auch zum jetzigen Zeitpunkt die Impfung für diese Untergruppe von Patienten und spricht keine allgemeine Impfempfehlung aus.

Bei einem Impfwunsch von Eltern für Kinder ohne relevante Vorerkrankungen muss daher eine diesbezügliche, im Vergleich zu Kindern mit Vorerkrankungen, höhere Risikoakzeptanz der Sorgeberechtigten für eine Entscheidung zur Impfung ohne ausreichende Sicherheitsdaten, gegeben sein. Aufgrund der fehlenden Daten sehe ich mich auch nicht in der Lage, ein über das Aufklärungsgespräch hinausgehendes Beratungsgespräch, anzubieten.

Impfwünsche werden wir über unsere o.g. Email-Adresse zur Kenntnis nehmen. Zeitnahe Impfangebote werden wir für Kinder mit den entsprechenden Vorerkrankungen bei Impfstoffverfügbarkeit machen. Kinder ohne Vorerkrankungen werden wir dann, bei individueller Risikoakzeptanz sowie nach ärztlicher Aufklärung, impfen, sofern zu diesem Zeitpunkt keine neuen Sicherheitsbedenken vorliegen werden.

Es ist sowohl meine persönliche Meinung , die, wie weiter unten dargestellt, auch durch Daten belegbar ist, wie auch meine praktische Erfahrung in unserer Praxis, dass Kinder, in der weit überwiegenden Anzahl von Fällen, milde bis sehr milde COVID-19 Krankheitsverläufe haben. Daraus erschließt sich für mich zum jetzigen Zeitpunkt sicher kein „Impfdruck“. Unsere Kinder werden, wie wir auch, jedoch nur die Wahl zwischen einer Erkrankung oder einer Impfung haben. Welches hiervon das „kleiner Übel“ oder aber das „kleinere Risiko“ ist derzeit nicht abschließend zu beurteilen, aber vieles spricht dafür, dass, zumindest mit einem Blick auf die Kinder, beide Optionen mit einem sehr kleinen Risiko für die individuelle Gesundheit behaftet sind.

09.12.2021

Die STIKO aktualisiert ihre COVID-19-Impfempfehlung und empfiehlt Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen die Impfung gegen COVID-19. Bei individuellem Wunsch können auch Kinder ohne Vorerkrankung geimpft werden. Der Beschlussentwurf ist soeben in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen.
In Abwägung aller bisher vorhandenen Daten empfiehlt die STIKO die COVID-19-Impfung für Kinder im Alter von 5-11 Jahren mit verschiedenen Vorerkrankungen. Zusätzlich wird die Impfung Kindern empfohlen, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung geschützt werden können (z. B. Hochbetagte sowie Immunsupprimierte). Darüber hinaus können auch 5- bis 11-jährige Kinder ohne Vorerkrankungen gegen COVID-19 nach entsprechender ärztlicher Aufklärung geimpft werden, sofern ein individueller Wunsch der Kinder und Eltern bzw. Sorgeberechtigten besteht.
Es ist empfohlen die Impfung mit 2 Impfstoffdosen des mRNA-Impfstoffs Comirnaty (10µg) im Abstand von 3-6 Wochen durchzuführen.
Ziel der Empfehlung ist es u.a. schwere COVID-19-Verläufe und Todesfälle bei Kindern im Alter von 5-11 Jahren zu verhindern. Zwar ist die 7-Tagesinzidenz in der Altersgruppe sehr hoch, so dass man davon ausgehen kann, dass ohne Impfung ein Großteil der 5- bis 11-Jährigen mittelfristig infiziert werden wird, allerdings verlaufen die meisten Infektionen asymptomatisch. Derzeit besteht für Kinder ohne Vorerkrankungen in dieser Altersgruppe nur ein geringes Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung, Hospitalisierung und Intensivbehandlung. Hinzu kommt, dass das Risiko seltener Nebenwirkungen der Impfung auf Grund der eingeschränkten Datenlage derzeit nicht eingeschätzt werden kann. Daher spricht die STIKO für 5- bis 11-jährige Kinder ohne Vorerkrankungen derzeit keine generelle Impfempfehlung aus. Sobald weitere Daten zur Sicherheit des Impfstoffs in dieser Altersgruppe oder andere relevante Erkenntnisse vorliegen, wird die STIKO diese umgehend prüfen und die Empfehlung ggf. anpassen.
Die STIKO weist erneut und nachdrücklich darauf hin, dass Eltern, Lehrer:innen, Erzieher:innen sowie andere Betreuungspersonen von Kindern und Jugendlichen dringend das Impfangebot inklusive Auffrischimpfung für sich wahrnehmen sollen.
Der Beschlussentwurf mit dazugehöriger wissenschaftlicher Begründung ist in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren an die Bundesländer und die beteiligten Fachkreise gegangen. Änderungen sind daher noch möglich. Die Empfehlung der STIKO für Kinder von 5 bis 11 Jahren erscheint mit der wissenschaftlichen Begründung zeitnah im Epidemiologischen Bulletin.

Pressemitteilung der STIKO zur COVID-19-Impfempfehlung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren (9.12.2021)

05.12.2021 – Kinderimpfungen der Altersgruppe 5-11 Jahre

Liebe Eltern,

die Risken einer schweren COVID-19 Erkrankung für Kinder dieser Altersgruppe wird für den größten Teil der Kinder in Deutschland weiterhin als gering eingeschätzt (ca. 1 in 10.000 vormalig gesunder Kindern muss im Krankenhaus behandelt werden). Bei schlechter Impfrate unter Erwachsenen besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko natürlich auch für Kinder. Daten aus den USA über schwere Verläufe bei Kindern konnten in Europa/Deutschland bisher noch nicht bestätigt werden.  Erklärungsversuche hierfür sind möglicherweise eine erhöhte Rate von Vorerkrankungen bei Kindern in den USA, so z.B. u.a. Adipositas, weiterhin Unterschiede im ethnischen Profil sowie Unterschiede in der medizinischen Versorgung.

Noch immer sind leider keine klare Aussagen zu Long-Covid zu treffen, da Kinder ähnliche Symptome (Müdigkeit, depressive Verstimmung etc.) auch in Folge der Lock-Down entwickelt haben.

Bezüglich des pädiatrischen Inflammationssyndrom (PIMS) sind, Stand 28.11.2021, wurden 468 Fälle in Deutschland seit Beginn der Pandemie gemeldet, davon sind Jungs etwas häufiger als Mädchen, betroffen, 6.4% dieser 468 Fällen litten unter Folgeschäden, 42% waren jünger als 7 Jahren. Aus diesen Daten folgt, dass das PIMS in Deutschland insgesamt sehr selten ist und i.d.R. guter Verlauf zeigt.

Bezüglich den Impfung ist anzumerken, dass in den Zulassungsstudien an einer 1. Kohorte von ca. 2000 Probanden (5-11 Jahre, davon wurden 1518 Patienten im 3 Wochen Abstand mit einem Drittel der Erwachsenen-Dosis geimpft) und an einer 2 . Kohorte von ca. 1400 Patienten, knapp 4000 Patienten, keine schwerwiegende Nebenwirkungen berichtet wurden, die unerwünschten Effekte waren sogar geringer, als bei der Gruppe der 12-16 Jährigen. Nach Einführung der Impfung in den USA mit Daten von mehr als 2 Millionen Kinder wurden weiterhin keine schwerwiegenden unerwünschten Nebenwirkungen berichtet.

Bezüglich einer Herzmuskelentzündung ergibt sich ein 16-fach erhöhtes Risiko infolge der Erkrankung, jedoch sind wenig Daten in der Altersgruppe der 5-11 jährigen Kinder verfügbar. Daher ist hier auch eine Risk-Benefit Ratio nur schwer auszuarbeiten. Jungs sind prinzipiell vermehrt betroffen  (Jungs 1:17.000, Mädchen 1:100.000 in der 12-17 järigen Altersgruppe), jedoch sind alle Impfstoff-assoziierten Herzmuskelentzündungen ohne Folgeschäden ausgeheilt.Impfstoff-assoziierte Herzmuskelentzündungen entstehen meist 1(2)-3 Wochen nach der 2. Impfungen. Bisher wurden in der Altersgruppe der 5-11 jährigen noch keine dieser Nebenwirkungen berichtet, allerdings liegen die Daten nach Zweitimpfung auch noch nicht vor. Daher wird die STIKO vermutlich zunächst einmal diese Daten abwarten, bevor es zu einer (allgemeinen) Impfempfehlung kommen wird.

Risikogruppen für schweren Verlauf sind bereits jetzt schon bekannt. Darunter fallen u.a. eine Trisomie 21 und primärer Immundefekt, Kinder < 1 Jahr, Frühgeborene u.a. Diese klar definierten Risikogruppen sollten zur Impfung vorgezogen werden.

Kinder der Altersgruppe 5-11 Jahren wird nur ein Drittel der Dosis empfohlen. Die Kinderimpfung ist anders zusammengesetzt. Eine Erwachensenampulle ist nicht zur Anwendung bei kleinen Kinder empfohlen, da das Volumen, das man für eine Kinderimpfung benötigen würde, hier extrem klein ist (0.1ml). Eine Zubereitung ist technisch anspruchsvoll und eine Unterdosierung wahrscheinlich. Aus diesem Grund und unter der Annahme des geringen Risikos der Altersgruppe bieten wir keinen off-Label use der Erwachsenenimpfung für Kinder der Altersgruppe 5-11 Jahre in unserer Praxis an. Wir warten auf den Kinderimpfstoff, um Fehldosierungen zu vermeiden, werden die Risikogruppe bevorzugt impfen und dann, je nach STIKO Empfehlung, unser Angebot ausweiten.

Von telefonischen Anfragen bitten wir weiterhin abzusehen!

Ab sofort steht interessierten Familien die Email-Adresse coronaimpfung@kinderarzt-saarbruecken.de zur Verfügung. Bitte schreiben Sie in die Betreffzeile „Kinderimpfung 5-11 Jahre“ und teilen Sie uns Ihren Impfwunsch für unsere bessere Planung mit. Impftermine werden dann wieder, Stand heute, über unseren online-TK vergeben. Aufgrund der derzeitigen Verfügbarkeit des Impfstoffs und der fehlenden STIKO-Empfehlung sowie aufgrund der Notwendigkeit, vorerkrankte Kinder priorisiert zu impfen, rechnen wir nicht damit, dass wir vor Januar 2021 Termine freischalten werden können. Bitte beachten Sie die fortlaufenden Aktualisierungen der Webseite.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. H. Wahl

Quellen:

Soll ich meine Kinder unter 12 Jahren impfen lassen?

SARS-CoV-2-Impfung bei 5- bis 11-jährigen Kindern – Gemeinsame Presseinformation von DGKJ, DGPI und BVKJ zur EMA-Entscheidung

02.12.2021 Impfaktion am Samstag, den 04.12.2021 in der Fischbachhalle in Quierschied-Fischbach ohne Voranmeldung – Bitte keinen telefonischen Kontakt zur Praxis

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Impfaktion vom Mittwoch, den 01.12.2021 in Quierschied/Q.lisse, ist nunmehr abgeschlossen. Daher ist eine Anmeldung über die Email-Adresse: coronaimpfung@kinderarzt-saarbruecken.de zunächst nicht mehr möglich. Ihre Email-Anfrage wird daher auch nicht bearbeitet. Am Samstag, den 04.12.2021 findet unsere nächste öffentliche Impfaktion in der Fischbachhalle in Quierschied-Fischbach ab 09:00 Uhr statt. Wir impfen nach den aktuellen STIKO Empfehlungen sowohl Erst- als auch Booster-Impfungen für alle Altersgruppen. Termine werden nicht vergeben. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir entweder den Impfstoff von BionTech/Pfizer (Comirnaty) oder den von Moderna (Spikevax) verimpfen. Hierbei werden Personen die älter als 30 Jahre sind mit hoher Wahrscheinlichkeit Spikevax erhalten, Personen die jünger als 30 Jahre sind oder Schwangere den Impfstoff von BionTech/Pfizer.

Sollten Sie vorstellig werden, so bringen Sie bitte Ihren Personalausweis, Ihre Versichertenkarte, Impfbuch/-ausweis, aktuelle Medikamentenliste, die Einverständniserklärung und den Anamnesebogen sowie das Aufklärungsmerkblatt ausgefüllt und unterschrieben mit (Link siehe unten).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Holger Wahl

Einwilligung und Anamnese

Aufklärung

29.11.2021 – Impfaktion Q.lisse Quierschied – Bitte KEINEN telefonischen Kontakt zur Praxis! Bitte nutzen Sie die Voranmeldung über die unten genannte Email Adresse!

Ich freue mich, allen Kindern und Jugendlichen, die älter als 12 Jahre sind, sowie deren Eltern und Großeltern ein unkompliziertes COVID-19 Impfangebot für Erst- oder Boosterimpfungen machen zu können. Am Mittwoch, den 01.12.2021 impfen wir in der Q.lisse in Quierschied (Ortszentrum) nach Voranmeldung über coronaimpfung@kinderarzt-saarbruecken.de ab 17:00. Dabei steht für Personen über 30 Jahre der Impfstoff von Moderna (Spikevax) zur Verfügung und für Personen jünger als 30 Jahre und für Schwangere der Impfstoff von BionTech (Comirnaty). Bitte melden Sie sich für diesen Termin unbedingt vorher an! Am Samstag, den 04.12.2021 planen wir eine weitere öffentliche Impfaktion, ohne Anmeldung, in Quierschied-Fischbach oder Quierschied. Bitte verfolgen Sie hierzu die öffentlichen Bekanntmachungen. Bitte nehmen Sie NICHT telefonisch Kontakt mit unserer Praxis auf. Bitte denken Sie daran, dass laut STIKO Empfehlung, mindestens 6 Monate zwischen Ihrer letzten Impfung und der Booster-Impfung liegen sollten, im Einzelfall bieten wir nach ärztlicher Prüfung auch bereits nach 5 1/2 Monate eine Booster-Impfung an. Aufgrund der bereits jetzt bestehenden hohe Nachfrage rechnen Sie bitte mit Wartezeiten.

24.11.2021

Ab heute gilt das neue Infektionsschutzgesetz: https://www.bgbl.de/fileadmin/user_upload/bgbl121s4906.pdf

Der Rechtsstatus von Begleitpersonen der Kinder in unserer Kinder- und Jugendarztpraxis ist ungeklärt. Viele Praxen stellen derzeit bei Regelvorsorgen auf 2G+ um. Wir haben uns, bis zur Klärung der Rechtslage, dazu entschlossen, bei 3G zu bleiben und die Besucheranzahl in unserer Praxis pro Kind (wie zuvor) auf nur eine Begleitperson zu reduzieren (sowohl bei Vorsorgen als auch für Akut-Vorstellungen).

08.11.2021

Grippeimpfung

Auf Grund vieler Nachfragen bezüglich unserer Vorgehensweise in Bezug auf die Grippeimpfung hier nochmals meine Stellungnahme:

Aus meinen Erfahrungen während dieser Pandemie resultiert, dass wir dann am verlässlichsten sind, wenn wir unsere medizinischen Ratschläge auf den aktuellen Kenntnisstand und derzeit bestehenden Empfehlungen basieren. Beim Thema Grippeimpfung kommt es leider zu einer Diskrepanz der öffentlichen Wahrnehmung und auch z.T. von öffentlichen Empfehlungen (Krankenkasse/Politik) mit den aktuell bestehenden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Ich bin der Meinung, dass wir nicht „beides“ haben können – bei COVID-19 Impfungen vertrauen wir der Einschätzung der STIKO aber  bei der Grippeimpfung wird, z.T. kräftig, davon abgewichen. Um nicht noch weiter zu verwirren habe ich daher für unsere Praxis für diese Saison entschieden, die STIKO Empfehlungen und die Empfehlungen der Schutzimpfrichtlinie umzusetzen (sehen Sie dazu auch die entsprechende Seite hier). Mögliche Abweichungen hiervon prüfen wir im Einzelfall.

COVID-19 Impfung

Aus dem oben geschrieben folgt auch, dass ich mich bei den Empfehlungen zur Auffrischimpfung strikt an den STIKO Vorgaben orientieren werde, die den fachlichen Standard setzen, und nicht an Vorgaben die u.a. durch die Politik verbalisiert und gefordert werden. Einzefallentscheidungen werden geprüft.

Alle Erwachsenen bitten wir, sich an Ihre Hausärzte zu wenden. Die Erwachsen, die vormalig bereits unserseits geimpft wurden und der STIKO Empfehlung zur Auffrischung entsprechen mögen sich bitte telefonisch an unsere Praxis wenden. Wir führen hierfür eine Liste. Die Online-Buchung ist Kindern- und Jugendliche ab 12 Jahren vorbehalten.

01.11.2021

Liebe Eltern, liebe Jugendliche und Kinder

gerne möchte ich Sie/Euch über folgende Änderung unserer Praxisabläufe informieren:

Grippeimpfung

Leider hat sich die online Terminvergabe als nicht so hilfreich herausgestellt, wie erhofft. Trotz des Angebotes einer Online-Terminvergabe hat die überwiegende Anzahl der interessierten Personen/Familien sich dennoch telefonisch mit unserer Praxis in Verbindung gesetzt. Somit entstand doppelter Aufwand und die einzige Möglichkeit, die ich derzeit sehe, ist das online Angebot zu schließen. Bereits vereinbart Termine bleiben natürlich bestehen. Für Fragen bezüglich der Grippeimpfung sehen Sie daher bitte die relevanten Informationen hier auf der Webseite. Falls Sie einen Impftermin mit uns vereinbaren möchten, so setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung. Bitte beachten Sie, dass unsere Telefonleitungen sehr häufig, aufgrund eines sehr hohen Aufkommens an Anrufen, belegt sind.

COVID-19 Impfungen

Aufgrund des Fehlens von Einzeldosen sind wir weiterhin gezwungen, COVID-19 Impfungen in Gruppen von 6 Personen zu planen. Wegen dieser Gegebenheit und aus praxisorganisatorischen Gründen können wir keine Termine auf individuellen Wunsch anbieten. Termine werden weiterhin über unseren online Terminkalender zur Verfügung gestellt. Sollten dort keine Terminangebot zur Verfügung stehen, sind bereits alle derzeit verfügbaren Termine vergeben. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen und abhängig vom Bedarf publiziert.

17.10.2021 – Urlaub

Unsere Praxis ist vom 18.10.2021 bis zum 27.10.2021 geschlossen.

Unsere Vertretung wurde für die erste Woche mit folgenden Kinderärzten abgesprochen: Dr. med. M. Alt: Dudweiler Str. 1, 66111 Saarbrücken, 0681 33696, Dr. med. R. Klein: Mainzer Str. 16, 66111 Saarbrücken, 0681 36664 und Dr. med. Liane Berndt, Eschberger Weg 1, 66121 Saarbrücken, Telefon0681 98833744. Für die zweite Woche (Montag bis Mittwoch) übernehmen Herr Dr. med. M. Alt (siehe oben) und Dr. med. (F) Katharina Neumeier-Schmitt, Elsässer Str. 95, 66271 Kleinblittersdorf, Telefon06805 22374 unsere Vertretung.

Am 28. Oktober 2021 sind wir wieder persönlich sowie über E-Mail für Sie erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Praxisteam Ihrer Kinderarztpraxis Dr.med. H.Wahl

15.09.2021

Dieser Stellungnahme schließe ich mich vollumfänglich an (Bitte folgen Sie auch dem Link zur vollständigen Publikation):

Die 14 wichtigsten Kernpunkte der Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) und der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI)

  • Menschen, die in engem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen, sollen vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft sein.
  • Lehrer und Lehrerinnen sowie Betreuer und Betreuerinnen sind für ihren Schutz und den ihrer anvertrauten Kinder und Jugendlichen verantwortlich. Sie sollen Basishygienemaßnahmen (z.B. Husten- und Niesetikette, Händewaschen, Lüften, gute Sanitärhygiene) konsequent einhalten.
  • Gemeinschaftseinrichtungen sollen für Kinder < 12 Jahren unter der Beachtung von Basishygienemaßnahmen uneingeschränkt und unabhängig von der regionalen Inzidenz im Regelbetrieb geöffnet bleiben.
  • Dies gilt auch für alle anderen Bereiche des sozialen Lebens (Jugendarbeit, Sportvereine, Musikschule, Schwimmkurse usw.).
  • Auch für Kinder und Jugendliche > 12 Jahren sollen Gemeinschaftseinrichtungen unter der Beachtung von Basishygienemaßnahmen (s.o.) im Regelbetrieb geöffnet bleiben; dies gilt ebenso für alle anderen Bereiche des sozialen Lebens (s.o.).
  • Einschränkungen können sich in Abhängigkeit von innerschulischen Häufungen oder einem größeren Ausbruch ergeben.
  • In Gemeinschaftseinrichtungen (Kitas und Schulen) sind Maßnahmen einer guten Basishygiene sinnvoll und ausreichend.
  • Mobile Luftreinigungsgeräte in Schulen und Kitas sind grundsätzlich verzichtbar. Wenn eine ausreichende Frischluftzufuhr durch regelmäßiges Lüften nicht gewährleistet ist, sollte in diesen Räumen kein Unterricht stattfinden.
  • Regelmäßiges Lüften ist ganz unabhängig von der Pandemie eine nachhaltige Maßnahme zur Verbesserung der Innenraumluft durch Sicherung einer ausreichenden Frischluftzufuhr. CO2-Ampeln als pädagogisches Hilfsmittel zur zeitgerechten Durchführung einer Lüftung sollen installiert werden.
  • In weiterführenden Schulen kann die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf den Wegstrecken in Gebäuden (Flure, Treppenhäuser etc.) zur Prävention einer SARS-CoV-2 Übertragung in Ausbruchs-Situationen und bei hoher Infektionsaktivität angemessen sein. Dies muss dann unabhängig vom Impfstatus der Kinder und Jugendlichen über 12 Jahre für alle gelten, um nicht geimpfte Jugendliche nicht zu diskriminieren.
  • Eine regelmäßige Testung asymptomatischer Kinder und Jugendlicher mittels Antigen- oder PCR-Tests oder Gruppentests mit der Lolly-Methode soll nicht erfolgen.
  • In Quarantäne befindlichen Schülern und Schülerinnen soll am 4. oder 5. Tag der Quarantäne eine PCR Testung angeboten werden; bei negativem Ergebnis ist die Quarantäne aufzuheben.
  • Als Alternative zur Quarantäne kann unter Fortführung des Präsenzunterrichtes ggfls. mit Mund-Nasen-Schutz eine serielle (tägliche) Testung der Kontaktpersonen mittels Antigentest oder mittels „Lolli-Test“ (2 x wöchentliche PCR-Pooltestung) erfolgen.
  • Die Impfung von Kindern und Jugendlichen nach der jeweils aktuellen Empfehlung der STIKO wird ausdrücklich empfohlen. Der Zugang von Kindern und Jugendlichen zur Teilhabe an Bildung, Kultur und anderen Aktivitäten des sozialen Lebens darf allerdings nicht vom Vorliegen einer Impfung abhängig gemacht werden.

 

09.09.2021

Liebe Eltern,

die Baustellensituation an der Ostspange stellt sich derzeit als großes Hindernis für ein termingerechtes Erreichen der Praxis heraus. Bitte planen Sie daher bei Ihrem Termin in unserer Praxis entsprechend mehr Zeit ein oder nutzen Sie unser Angebot einer Videosprechstunde für alle Termine, die nicht notwendigerweise eine Präsenz des Kindes erfordern. Für Rückfragen steht Ihnen unser Team telefonisch zur Verfügung.

09.09.2021

Infektionsschutz bei Kindern – Informationen des Regionalverbands bezüglich häufigen Kinderkrankheiten sowie Attest-Notwendigkeiten

04.09.2021

Seit August 2021 haben wir unser Team vergrößert und wir beschäftigen eine zweite Auszubildende. Ein Update auf unserer Teamseite wird zeitnah erfolgen.

Weiterhin habe ich nach unserer Rückkehr die Webseite etwas umgestellt und der besseren Lesbarkeit wegen etwas „aufgeräumt“. Gerne nehme ich Rückmeldungen bezüglich ihrer Funktionalität entgegen.

Aktuelles bezüglich COVID-19

04.09.2021
Auffrischimpfungen ab sofort möglich – Geänderte Coronavirus-Impfverordnung in Kraft getreten

01.09.2021 – Die geänderte Coronavirus-Impfverordnung ist heute in Kraft getreten. Danach können jetzt auch Auffrischimpfungen durchgeführt und abgerechnet werden.

Die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit sieht für die Auffrischimpfungen keine Einschränkungen auf bestimmte Gruppen vor. Vielmehr haben alle Bürger, für die es einen zugelassenen Impfstoff gibt, unabhängig von ihrem Versichertenstatus Anspruch auf eine Auffrischimpfung.

Hintergrund für die Anpassung der Coronavirus-Impfverordnung sind die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von Anfang August. Danach sollen Personen mit einem besonders hohen Infektionsrisiko eine Auffrischimpfung erhalten, wenn die abgeschlossene Impfserie mindestens sechs Monate her ist. Dazu gehören Pflegebedürftige und Personen ab 80 Jahren sowie immunsupprimierte und immungeschwächte Personen.

Außerdem soll den GMK-Beschlüssen zufolge Personen, die mit AstraZeneca oder Johnson & Johnson beziehungsweise nach einer Genesung von COVID-19 mit einem dieser Vektor-Impfstoffe vollständig geimpft wurden, eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden. Der Mindestabstand zur ersten Impfserie beträgt nach diesem Beschluss ebenfalls sechs Monate.

Nach der geänderten Impfverordnung sollen die von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut empfohlenen Abstände zwischen Erst- und Folge sowie Auffrischimpfungen eingehalten werden. Eine Empfehlung zu den Auffrischimpfungen gibt es allerdings derzeit noch nicht.

Aktuelles bezüglich Masern Schutzimpfung

Masernschutzgesetz: Frist zum Nachweis von Impfung und Immunität bis Jahresende verlängert

15.07.2021 – Nach dem im März 2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetz müssen Kinder und Beschäftigte in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen. Für bereits länger in diesen Einrichtungen Beschäftigte oder Betreute galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli, die jetzt um fünf Monate bis zum 31. Dezember verlängert wurde.

Konkret bedeutet dies beispielsweise für Praxispersonal, das bereits zum Stichtag 1. März 2020 beschäftigt war, dass die Frist, innerhalb der der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beziehungsweise eine Immunität gegen Masern erbracht werden muss, nunmehr am 31. Dezember endet.

Personen, die erst nach diesem Stichtag eingestellt beziehungsweise tätig wurden, müssen den geforderten Nachweis vor Beginn ihrer Tätigkeit erbringen. Sie fallen nicht unter die Übergangsregelung. Diese Übergangsregelung gilt auch für andere betroffene Berufsgruppen sowie für Kinder, die bereits in eine Kita und Schulen gehen.

Praxis

Holger Wahl, MRCPCH
Saargemünder Strasse 97
66119 Saarbrücken


Öffnungszeiten

Mo, Di, Do: 8-12 und 15-17 Uhr
Mi, Fr: 8-12 Uhr & nach Vereinbarung

Kontaktinformationen


Notfallrufnummern