Influenza (Grippe)
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Liebe Interessierte,
die Grippesaison naht und wir möchten Ihnen hier die für Sie relevante Informationen mit Bezug auf die für Sie möglicherweise anstehende Impfung geben. Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Ihre Krankenkasse in Deutschland nicht automatisch die Kosten für eine Schutzimpfung übernimmt. Nähere Einzelheiten finden Sie weiter unten stehend.
Die echte Grippe, auch Influenza genannt, ist eine akute Krankheit der Atemwege. Sie ist eine ernsthafte, mitunter auch lebensbedrohliche Krankheit, die durch Grippeviren ausgelöst wird. Erkältungen oder „grippale Infekte“ dagegen werden von anderen Erregern verursacht. In Deutschland kommt es in den Wintermonaten nach dem Jahreswechsel zu Grippewellen mit unterschiedlicher Ausbreitung und Schwere. Influenzaviren verändern sich ständig und bilden häufig neue Varianten. Durch diese Änderungen kann man sich im Laufe seines Lebens öfter mit Grippe anstecken und erkranken. Deshalb wird auch der Influenza-Impfstoff nahezu jedes Jahr neu angepasst (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung).
Wenn Sie dem Link zum Robert Koch Institut folgen erhalten Sie ausführliche Informationen über die Krankheit und häufig gestellten Fragen zur Impfung:
Robert Koch Institut: Influenza
Für die kassenärztliche Versorgung ist die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss relevant. Diese habe ich wie folgt verlinkt:
Schutzimpfungsrichtlinie: Gemeinsamer Bundesausschuss
Einen Auszug aus der Schutzimpfungsrichtlinie mit Bezug auf den Leistungsanspruch im Rahmen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse finden Sie hier:
…
§ 11 Leistungsanspruch
(1) Versicherte haben Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss auf der Grundlage der Empfehlungen der STIKO in Anlage 1 zu dieser Richtlinie aufgenommen wurden…
…
(5) In allen anderen Fällen sind Schutzimpfungen von der Leistungspflicht ausgeschlossen…
Auszug aus der Anlage 1 mit Bezug auf die Influenza-Impfung. Die Anlage 1 gibt die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission wieder:
Standardimpfung:
Neu ist, dass die STIKO für Personen ab 60 Jahren die jährliche Influenza-Impfung im Herbst mit einem inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Impfstoff (mit jeweils aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination) empfiehlt (aufgrund einer geringfügigen, aber signifikanten Überlegenheit der Impfeffektivität (Epid Bull 1/2021). Dieser Hochdosis-Impfstoff wird nach G-BA-Beschluss von den Krankenkassen erstattet.
Indikationsimpfung:
Auch während der COVID-19-Pandemie sind diese Empfehlungen weiterhin gültig, siehe Stellungnahme der STIKO: Bestätigung der aktuellen Empfehlungen zur saisonalen Influenzaimpfung für die Influenzasaison 2020/21 in Anbetracht der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, Epid Bull 32+33/2020 (PDF, 5 MB, Datei ist nicht barrierefrei).
Aus diesen Ausführungen folgt, dass wir Ihnen nur eine Grippe-Impfung auf Kosten Ihrer Krankenkasse (Abrechnung direkt über die Versichertenkarte) anbieten können, wenn einer der o.g. Bedingungen erfüllt ist. In allen anderen Fällen müssen Sie zunächst für die Kosten selbst aufkommen, die meisten Krankenkassen erstatten Ihnen diese aber auf Antrag wieder zurück. Kontaktieren Sie am Besten vorab Ihre Krankenkasse, um sich die Kostenübernahme zusichern zu lassen. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unser Praxisteam. Nutzen hierfür bitte diese Email Adresse: adroeschel@kinderarzt-saarbruecken.de. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass nur organisatorische Fragen bezüglich Grippe-Impfungen über diese Email geklärt werden können. Für medizinisch-fachliche Fragen vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin.