Influenza (Grippe)
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Update: 26.09.2023
Liebe Interessierte,
die Grippesaison naht und wir möchten Ihnen hier die für Sie relevante Informationen (RKI Empfehlungen, Schutzimpfungsrichtlinie) mit Bezug auf die von Ihnen möglicherweise gewünschte Impfung nahe bringen. Die echte Grippe, auch Influenza genannt, ist eine akute Krankheit der Atemwege. Sie ist eine ernsthafte, mitunter auch lebensbedrohliche Krankheit, die durch Grippeviren ausgelöst wird. Erkältungen oder „grippale Infekte“ dagegen werden von anderen Erregern verursacht. In Deutschland kommt es in den Wintermonaten nach dem Jahreswechsel zu Grippewellen mit unterschiedlicher Ausbreitung und Schwere. Influenzaviren verändern sich ständig und bilden häufig neue Varianten. Durch diese Änderungen kann man sich im Laufe seines Lebens öfter mit Grippe anstecken und erkranken. Deshalb wird auch der Influenza-Impfstoff nahezu jedes Jahr neu angepasst (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung). Ich persönlich befürworte eine Impfung gegen die saisonale Grippe, sowohl als eventuell anstehende Reiseimpfung wie auch als eine mögliche Präventionsmaßnahme für die Grippesaison im Inland. Daher bieten wir die Grippeimpfung in unsere Praxis auch, nach entsprechender Aufklärung, impfwilligen Personen im Rahmen der Zulassung des Impfstoffs an. Allerdings sind die Empfehlungen des Robert Koch Institut dahingehend differenzierter, dass das RKI KEINE ALLGEMEINE Impfempfehlung ausspricht, sondern nur bestimmten Personengruppen die Influenza-Impfung empfiehlt (siehe unten):
Auszug aus den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts:
„Die wichtigste kosteneffektive Präventionsmaßnahme gegen eine Influenzaerkrankung stellt die Impfung dar, die jährlich, vor Beginn der Influenzasaison auf der Nordhalbkugel vorzugsweise in den Monaten Oktober und November, durchgeführt werden sollte. Wird dieser Zeitpunkt verpasst oder beginnt eine Grippewelle zu einem unvorhergesehenen Zeitpunkt, wie z.B. im Falle einer pandemischen Welle, sollte eine Impfung so bald wie möglich erfolgen. Bei der Aufklärung über die Impfung sollte auch darauf hingewiesen werden, dass die volle Ausbildung eines Impfschutzes etwa 2 Wochen benötigt und eine Infektion schon vorher erfolgen kann. Nach Untersuchungen in den letzten Jahren liegt die Wirksamkeit des Impfschutzes gegen eine laborbestätigte Influenzaerkrankung zwischen 40% und 60%, wobei die höheren Werte eher in Saisons mit guter Übereinstimmung der Impfstämme mit den zirkulierenden Stämmen erreicht werden. In der älteren Bevölkerung ist die Schutzrate vor Erkrankung durchschnittlich geringer als in jüngeren Altersgruppen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die jährliche Impfung gegen die saisonale Influenza aktuell für folgende Personengruppen:
- alle Personen ab 60 Jahren,
- Personen jeden Alters mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, u.a. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes mellitus oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten, wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV-Infektion,
- Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen,
- alle gesunden Schwangeren ab dem 2. Trimenon und Schwangeren mit einer chronischen Grundkrankheit ab dem 1. Trimenon,
- Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung, z.B. medizinisches Personal,
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.
Für Kinder und Jugendliche empfiehlt die STIKO die Impfung weiterhin nur dann, wenn sie zu einer der oben genannten Indikationsgruppen gehören. Es handelt sich nicht um eine Empfehlung zur generellen Impfung auch gesunder Kinder, Einzelheiten siehe STIKO-Empfehlungen.“ Link RKI – Influenza: Influenza (ausführliche Informationen über die Krankheit) Link: Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung gegen Influenza – Gesamtstand: 18.9.2023
WIR MÖCHTEN DARAUF HINWEISEN, DASS IHRE GESETZLICHE KRANKENKASSE (cave: anderes Vorgehen bei den privaten Krankenkassen!) AUFGRUND DIESER EMPFEHLUNGEN AUCH NICHT AUTOMATISCH DIE KOSTEN FÜR DIESE SCHUTZIMPFUNG ÜBERNIMMT, SONDERN NUR BEI DEN OBEN EXPLIZIT GENANNTEN PERSONENGRUPPEN.
Für die kassenärztliche Versorgung ist die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss relevant. (Schutzimpfungsrichtlinie: Link: Gemeinsamer Bundesausschuss)
Auszug aus der Schutzimpfungsrichtlinie:
§ 11 Leistungsanspruch
(1) Versicherte haben Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss auf der Grundlage der Empfehlungen der STIKO in Anlage 1 zu dieser Richtlinie aufgenommen wurden…
…
(5) In allen anderen Fällen sind Schutzimpfungen von der Leistungspflicht ausgeschlossen…
Daraus folgt, dass, aufgrund der STIKO-Empfehlungen, die keine ALLGEMEINE Grippeschutzimpfung empfiehlt, sondern nur eine Empfehlung für Indikationsgruppen ausspricht, für alle Personen, die keine Indikation haben, eine Leistungspflicht durch die gesetzliche Krankenkassen ausgeschlossen ist. Wir können unsere Leistung (IMPFSTOFF UND ÄRZTLICHE LEISTUNG) daher nicht über Ihre Krankenkassenkarte direkt abrechnen. Auf Ihren Wunsch hin können wir Sie natürlich impfen, Sie müssen dann aber in Vorlage treten, die Impfung und Impfleistung wird mit Ihnen persönlich abgerechnet. Nachfolgend bitten Sie Ihre Krankenkasse um Rückerstattung, was in der Regel unkompliziert ist. Dennoch empfehlen wir prinzipiell sich im Vorfeld zu erkundigen, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.
Ein Wort zum Schluss:
Gerne möchten wir unkompliziert die Impfleistung (Impfstoff + ärztliche Leistung), so wie Sie das i.d.R. gewohnt sind, direkt über Ihre Krankenkasse abrechnen. Dies ist aber nach dem derzeitig gängigen Regelwerk nur für die Indikationsgruppen möglich. Die derzeitige(n) Reglung(n) (Stichwort: impfende Apotheken – Einzelverträge mit Krankenkassen, heterogene Konzepte innerhalb der Ärzteschaft) und die öffentliche Wahrnehmung empfinde ich als höchst unbefriedigend. Wir arbeiten im Hintergrund mit Nachdruck daran, eine schriftliche Zusage durch Vertreter der Politik und/oder der Krankenkassen zu bekommen, dass wir Ärzte im Nachhinein nicht belangt werden können (sog. Regresse mit Rückzahlung der angefallenen Impfkosten an die Krankenkassen), wenn wir gesetzlich versicherte, impfwillige Personen, die nicht den Indikationsgruppen entsprechen, auf Krankenkassenkarte abrechnen (wie in anderen Bundesländern, so z.B. in Rheinland-Pfalz, geschehen). Sollten andere Ärzte ein anderes Vorgehen wählen (direkte Abrechnung über die Krankenkassenkarte) so ändern sich dadurch die Regeln nicht, das Risiko eines Regresses wird lediglich anders bewertet und in Kauf genommen. Sollten Sie bei uns nicht in Vorlage treten wollen, so empfehle ich Ihnen bei einem Grippe-Impfwunsch eine Vorstellung bei diesen Kollegen.
Sollten Sie sich aber bei uns impfen lassen wollen, so bitten wir um telefonische Terminvereinbarung. Eine Terminvergabe über unseren online-Terminplaner ist in Bearbeitung, aber noch nicht frei geschaltet.